Abklärung bei Verdacht auf Dengue-Fieber

Dengue-Fieber zu diagnostizieren ist oft schwierig, da die Symptome unspezifisch sind und anderen fieberhaften Erkrankungen ähneln können. Während der fieberhaften Phase sollten Ärztinnen und Ärzte ausser an Dengue auch an andere Viruserkrankungen (wie z.B. Chikungunya, Zika, Masern, Röteln, Influenza, Enteroviren etc.), an bakterielle Infektionen (Typhus, Leptospirose) oder an eine parasitäre Infektion wie Malaria denken. 

Unabhängig davon, ob man eine Ärztin oder einen Arzt im Reiseland oder in der Schweiz aufsucht, beginnt die Untersuchung mit einer Anamnese (systematische Befragung nach Beschwerden und weiteren Informationen) und einer körperlichen Untersuchung. 

 

Anamnese 

Wenn Sie sich während oder nach einer Fernreise mit Fieber und/oder anderen Beschwerden in einer Praxis oder Ambulanz vorstellen, erfragt die Ärztin oder der Arzt folgende Punkte: 

  • Aktuelle Beschwerden, zeitlicher Symptomverlauf 
  • Reiseländer und Reiserouten 
  • Reisemodus (Rucksacktourist, Hotelgast, Kreuzfahrt etc.) und Verpflegung 
  • Reisedauer/Reisegrund 
  • Präventionsmassnahmen 
  • Aktivitäten und Kontakte 
  • Persönliches Risikoprofil (Vorerkrankungen etc.) 

 

Körperliche Untersuchung 

Typische Untersuchungen umfassen: 

  • Messung von Temperatur, Puls und Blutdruck 
  • Abhören der Herz- und Lungengeräusche 
  • Abtasten der Lymphknoten und der Bauchorgane (Leber, Milz) 
  • Untersuchung der Haut (Hautausschlag) 
  • Untersuchung des Rachens und der Schleimhäute 
  • Neurologische Untersuchung (Hinweise auf Bewusstseinsstörungen oder Lähmungen etc.) 

 

Je nach Ergebnis der körperlichen Untersuchung wird die Ärztin oder der Arzt Blutuntersuchungen veranlassen (z.B. Blutbild, Elektrolyte, Entzündungswerte, Gerinnungsstatus, Leber- und Nierenwerte). 

Besteht der Verdacht auf eine Dengue-Infektion, können verschiedene Labortests durchgeführt werden, um die Diagnose zu bestätigen. Die Auswahl der Tests richtet sich nach dem Zeitpunkt der Infektion und dem Stadium der Erkrankung. 

C-ANPROM/CH/DENV/0021_03/2025